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Tier gefunden oder zugelaufen - was tun? :: Hund in Maria Lanzendorf gefunden  
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hase
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Anmeldungsdatum: 04.03.2008
Beiträge: 887

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BeitragVerfasst am: 14 März 2008 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig! Läuft auch normal so ab.
Ich hab Tiere vermitteln können die "Schwachstellen" (Lungenprobleme, Blindheit, Hautpilze,...) hatten/haben, aber die Besitzer mit denen ich Kontakt habe (tel/mail) kümmern sich rührend um sie und tun alles für ihre "Auserwählten", obwohl drauf hingewiesen, aufgeschrieben und sie wollten sie trotzdem . Es gibt solche und solche...., es gibt eben auch welche die nach nem Jahr daherkommen und ne Teppichreinigung - Kosten verlangen wollen weil der Kater "hingepisst" hat.... und das ne TSV Katze "war" und der Meinung sind ihnen steht es jetzt zu. Wenn man da sagt, geht nicht - was soll jetzt das ? Fangen die ernsthaft mit Beschimpfungen an und wenn man dann in letzter Instanz sagt, gut, dann gib mir das Tier wieder, gibt es Terror ohne Ende....
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Spiky&Lena
Gast





BeitragVerfasst am: 23 Feb 2009 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

auch bei mir könnt ihr infos für schutzverträge bekommen, da ich ja beim tierheim für die hundevergabe zuständig war. habe muster zu hause.
ganz wichtig ist auch der schutzbetrag, denn wer den schon nicht aufbringen kann wird sich auch kaum die tierarztkosten leisten können, besonders nicht wenns um laufende medikation, kastration oder andere ops geht.
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Casco
User auf eigenen Wunsch gelöscht


Anmeldungsdatum: 09.12.2007
Beiträge: 576

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BeitragVerfasst am: 23 Feb 2009 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

*****
Wichtiger Hinweis zu Schutzgebühr und Schutzvertrag:

Wir möchten sicherheitshalber darauf hinweisen, dass ein Schutzvertrag nur bei kostenloser Abgabe Gültigkeit hat.
Nur Tierheime und Tierschutzvereine dürfen offizell parallel zum Schutzvertrag auch Schutzgebühren verlangen, ohne das es rechtliche Einschränkungen gibt.

Vermittelt man jedoch privat ein Tier mittels Schutzvertrag und nimmt gleichzeitig eine Schutzgebühr, wird der Schutzvertrag automatisch zu einem normalen Kaufvertrag und somit sind sämtliche Vereinbarungen des Schutzvertrages in der Regel hinfällig. Aus diesem Grund raten wir privaten Vermittlern entweder zur Schutzgebühr oder zum Schutzvertrag, da beides gemeinsam rechtlich nicht zu empfehlen ist!
*****

Quelle: Vogelforum

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Man kann aber als Privatperson einen Kaufvertrag machen mit gewissen Zusatzoptionen, das ist nach wie vor gültig und auch einklagbar bei gewissen Verletzungen der festgelegten Optionen!
Wenn ich einen Hund von wo raushole/rette, laß ich mir erst mal eine Verzichtserklärung unterschreiben, dann mach ich mit den neuen Besitzern einen Kaufvertrag mit Zusatzoptionen. So bin ich rechtlich abgesichert, der Vertrag ist einklagbar und es kann nix sein.
by luna
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